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1. Auch wenn alle Titel auf dem Tönträger GEMA- frei sind, muß
die Vervielfältigung gemeldet werden. Es fallen dann aber keine
Kosten an. Es muß lediglich die GEMA-Werkmeldung an die GEMA geschickt
werden.
2. Wenn alle Titel GEMA- pflichtig sind, es sich aber um Promotionexemplare
handelt, sie also nicht verkauft werden und eine Auflage von 500
Stk nicht überstiegen wird, fällt eine GEMA Mindestvergütung von
0,64 € pro Tonträger an. Bitte geben Sie auf dem Werkmeldeformular
einfach als Verwendungszweck "Promotionsexemplare" an.
3. Wenn alle Titel GEMA-pflichtig sind und der Tonträger verkauft
werden soll, berechnet sich die Gebühr nach dem Verkaufspreis
an den Handel (HAP). Beispiel:
Bei einem HAP von15 € ergeben sich Lizenzgebühren von 1.39 € pro
Tonträger. Das entspricht 9,25% vom Nettopreis.
Die Records AG kann eine GEMA Meldung nicht für Sie übernehmen.
Wir bitten Sie daher die GEMA- Vervielfältigungsanmeldung selbst
vorzunehmen, d.h. die GEMA stellt Ihnen direkt die eventuell zu
zahlenden Lizenzen in Rechnung. Dies bietet für Sie den Vorteil
der geringeren GEMA Mehrwertsteuer von lediglich 7%.
Wenn Ihre Unterlagen bei der GEMA eingegangen und geprüft
wurden, dann erhalten wir von der GEMA eine Freistellung zur Produktion.
Vor Auslieferung der CDs benötigen wir diese Freistellung.
Ohne Freigabe der GEMA dürfen wir keine Audio CDs ausliefern!
Alle Angaben sind ohne Gewähr. Aktuelle und weiterführende
Informationen finden Sie bei der GEMA:
GEMA Generaldirektion
Rosenheimerstr. 11
81667 München
Tel.: 089/48003-00
Fax:089/4800-969
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